Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Apartment Anny

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für Leistungen von Apartment Anny in Bruck an der Großglocknerstraße, gegenüber dem Gast.

Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung, der Vermietung von Räumlichkeiten und in allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Apartmenthauses.

Apartment Anny, bezeichnet das Online-Angebot www.apartment-anny.at, vertreten durch Hannes Hochwimmer, Glocknerstr. 6, A-5671 Bruck/Glocknerstr.

Die AGB gelten bei Vermietung des Apartment Anny.

§.1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Apartment vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie den ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

§.2 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Apartments in einwandfreier Beschaffenheit nach den gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Apartments trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.

§.3 Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Apartment nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten.

§4 Stornierung der Mietvereinbarung. Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei. Die Kosten bei Stornierung bis zu 14 Tage vor der Anreise betragen 30% des vereinbarten Mietpreises, bei kurzfristiger Stornierung ab 7 Tagen vor Anreise beträgt die Stornogebühr 70% des Mietpreises. Bei Stornierung ab 3 Tagen vor dem Anreisetermin werden 100% des Mietpreises berechnet!

  • Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

§5. Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wiederherzurichten.

§6. Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen/Haustiere.

§7. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Datenschutzgesetzes erhoben.

§8. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 20% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

§9. Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung, Kurtaxe usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.

Information über die Kurtaxenpflicht:
Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.

§ 10. Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren  zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.

§11. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Bezirksgericht Zell am See. Zahlungspflicht besteht spätestens am Abreisetag, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

§12. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Grundlage für die AGB sind die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE Österreich.

AGBH 2006 WKO

BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES WLANINTERNETZUGANGES

Im Apartment Anny haben Sie kostenlosen Zugang zum Internet über ein WLAN-Netz. Die nachstehenden Vereinbarungen regeln dessen Nutzen im Sinne aller Beteiligten.

AGB WLan Nutzung

AGB WLan Nutzung

1. ZUSTANDEKOMMEN UND DAUER DER NUTZUNGSVEREINBARUNG
1.1. Voraussetzung für das Zustandekommen der gegenständlichen Nutzungsvereinbarung
sin das Vorliegen eines rechtsgültigen Beherbergungsvertrages sowie die
Unterfertigung dieser Nutzungsvereinbarung durch den Gast.
1.2. Weitere Voraussetzung für das Zustandekommen dieser Nutzungsvereinbarung
ist, dass dem Gast vom Privatzimmervermieter ein entsprechender Eingangscode
zur Verfügung gestellt wird oder der Gast erstmalig über den vom Privatzimmervermieter
zur Verfügung gestellten Hotspot eine Verbindung mit dem Internet
herstellt bzw. herzustellen versucht.
1.3. Die Nutzung des WLAN-Zuganges ist auf die Dauer der Anwesenheit des Gastes
im Privathaus des Privatzimmervermieters beschränkt und endet daher mit dem
Verlassen des Hauses, jedenfalls mit dem Auschecken. Sollte die Datenübertragung
mit einer bestimmten Laufzeit bzw. einem bestimmten Datenvolumen begrenzt
sein, endet die Nutzungsdauer mit Ablauf der Laufzeit bzw. Ausnutzung
des zur Verfügung gestellten Datenvolumens.
2. UMFANG DER NUTZUNGSBERECHTIGUNG
2.1. Der Privatzimmervermieter ermöglicht dem Gast als reiner Access-Provider nur
den Zugang zum Internet ohne die vom Gast eingegebenen oder abgerufenen
Informationen zu speichern.
2.2. Der Privatzimmervermieter stellt dem Gast an ausgewählten „Hotspots“ ausschließlich
im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Zugang
zum Internet über WLAN zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die Einbuchung in das WLAN-Netzwerk zeitweise erschwert oder
vorübergehend unmöglich sein kann.
2.3. Der Privatzimmervermieter gewährleistet keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit,
Datenübertragungsrate und/oder lückenlose Übertragung. Weiters
wird keine Haftung für die Störungsfreiheit der Datenverbindung übernommen.
2.4. Der vom Privatzimmervermieter zur Verfügung gestellte „Hotspot“ beinhaltet keine
Firewall und keinen Virenschutz. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis,
dass die Nutzung des Internets und die Übermittlung von Daten, insbesondere
über eine WLAN-(Hotspot)-Verbindung, mit erhöhten Gefahren- und Sicherheitsrisiken
verbunden ist. Zur Sicherung des Datenverkehrs wird dem Gast empfohlen,
eine geeignete Software einzusetzen. Für unberechtigte Zugriffe auf Informationen
und Daten, die über die WLAN-Verbindung (Hotspot) übertragen werden,
wird vom Privatzimmervermieter – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
– keine Haftung übernommen.
2.5. Die Datenübertragung zwischen dem Endgerät des Gastes und dem „Hotspot“ erfolgt
unverschlüsselt. Sämtliche Daten können daher möglicherweise von Dritten
eingesehen werden.
2.6. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass er selbst für die Beendigung der Internetverbindung
Sorge tragen muss, zumal das bloße Schließen des Internetbrowsers allenfalls
die Internetverbindung nicht beendet.
3. VERPFLICHTUNGEN DES GASTES
3.1. Die Nutzung des „Hotspots“ durch den Gast erfolgt ausschließlich auf dessen
Verantwortung und auf dessen Risiko.
3.2. Die Prüfung der Eignung des vom Gast verwendeten Endgerätes für die WLANVerbindung
obliegt ebenso wie der Schutz des von ihm verwendeten Endgerätes
gegen Viren, Spams und dergleichen dem Gast selbst. Der Gast verpflichtet sich
sohin dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm benutzte Endgerät und die darauf
befindliche Software frei von Viren und anderen Schadprogrammen ist. Im Falle
eines Verstoßes gegen diese Obliegenheit verpflichtet sich der Gast, den dem
Privatzimmervermieter dadurch verursachten unmittelbaren oder mittelbaren
Schaden zu ersetzen. Dem Gast ist es untersagt, die Zugriffsmöglichkeit auf das
WLAN missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen. Der Aufruf von Seiten mit
rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter
Inhalte sind untersagt. Bei derartigen Verstößen ist der Privatzimmervermieter
berechtigt, die WLAN-Verbindung sofort zu unterbrechen.
3.3. Jede Verwendung des WLAN-Zuganges, die für Dritte oder den Privatzimmervermieter
nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.
3.4. Der Privatzimmervermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Hardoder
Software des Endgerätes des Gastes. Für Datenverlust oder andere Sachschäden,
die auf eine Nutzung des „Hotspots“ zurückzuführen sind, wird vom Privatzimmervermieter
keine Haftung übernommen, es sei denn, dass das den Schaden
verursachende Ereignis vom Privatzimmervermieter vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
3.5. Wird der Privatzimmervermieter von Dritten wegen Handlungen in Anspruch genommen,
die vom Gast im Rahmen der Nutzung des „Hotspots“ gesetzt und/oder
verursacht worden sind, ist der Gast verpflichtet, den Privatzimmervermieter hinsichtlich
aller dieser Ansprüche vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
4. NUTZUNG DURCH DRITTE
4.1. Dem Gast ist es nicht gestattet, seine „Hotspot“-Zugangsdaten gewerblich oder
in anderer Weise gegen Entgelt an Dritte zu überlassen.
4.2. Der Gast hat auch die Kosten zu tragen, die durch unbefugte Nutzung des „Hotspots“
durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Gast diese Nutzung zu
vertreten hat.
5. ALLGEMEINES
5.1. Mündliche Nebenabreden zu dieser Nutzungsvereinbarung bestehen nicht.
5.2. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz
des Privatzimmervermieters sachlich zuständige Gericht.
5.3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
5.4. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wie insbesondere
das TelekommunikationsG (TKG 2003), das E-Commerce-Gesetz (ECG) und
das DatenschutzG (DSG).
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